Inhaltlicher Zugang


Inklusive Massnahmen im Handlungsfeld Inhaltlicher Zugang

Die Kulturinstitution ermöglicht hindernisfreie Zugänglichkeit. Sie überprüft, wie zugänglich die Inhalte der eigenen Kulturangebote für Menschen mit Behinderungen sind. Sie legt individuell fest, welche Zugangshilfen oder Hilfsmittel sie anbietet, die ihr Angebot besser sichtbar, hörbar, erfahrbar und/oder verständlich machen und setzt sie um.

Beispiele inklusiver Massnahmen:

Alle Sparten

  • Sensibilisiertes und spezifisch geschultes Personal gewährleistet den inhaltlichen Zugang. Technische Anwendungen wie Höranlagen, Audioguides o.ä. sind erprobt und verfügbar. Kontakte zu externen Dienstleistern sind vorhanden, sodass bedarfsorientiert gehandelt werden kann.
  • Das Wissen über die verschiedenen Zugangshilfen für Menschen mit Behinderungen ist funktionsbezogen in der Kulturinstitution verankert (z.B. Bühnentechnikerin weiss Bescheid über das nötige Equipment für Audiodeskription, Kommunikationszuständige kennen sich aus mit barrierefreier Kommunikation von inklusiven Veranstaltungen, Vermittler kennt Grundsätze bei Führungen mit Gebärdensprachdolmetscherin)
  • Vorhandene Zugangshilfen wie z.B. Unter- oder Übertitel werden immer eingesetzt.
  • Anlässe mit Zugangshilfen wie Leichte Sprache, Gebärdensprache, Audiodeskription o.ä. sind klar gekennzeichnet. Die Abgabe von Begleitmaterial/-texten verläuft koordiniert.
  • Der Zugang zu Informationen, insbesondere zur Barrierefreiheit, ist über unterschiedliche Kanäle (digital, telefonisch, Video mit Gebärdensprache) gewährleistet.
  • In verschiedenen Kommunikationskanälen des Labelpartners  wird die Zugänglichkeit und inklusiven Angebote der Kulturinstitution präzise umschrieben (Webseite, Printmedien und Plattformen, die von Menschen mit Behinderungen konsultiert werden).
  • Kommunikationsmaterial wird in Leichter Sprache aufbereitet.
  • Angebote werden nach dem Mehrsinnesprinzip gestaltet. Niederschwellige Settings (z.B. Relaxed Performances) werden regulär oder auf Anfrage angeboten.
  • Kulturbegleitende (z.B. Projekt Kulturportiers) sind bei Bedarf oder auf Anfrage verfügbar.
  • Checklisten für den barrierefreien Zugang werden erstellt und bei der Programmierung/Umsetzung von Beginn weg berücksichtigt.
  • Die Preispolitik ist nachvollziehbar und berücksichtigt die Bedürfnisse und Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen und deren Assistenzpersonen. (z.B.: Assistenzpersonen erhalten kostenlosen Eintritt zu den Veranstaltungen.)
  • Führ- und Assistenzhunde sind zugelassen. Diese Ausnahmeregelung ist öffentlich deklariert und in der Hausordnung vermerkt.

 

Weitere konkrete Massnahmen finden Sie in folgenden Checklisten unseres Wegweisers «Ein hindernisfreier Kulturbesuch»

  • Checkliste 3: Informationen zu inhaltlichen Zugangshilfen, S. 36-37
  • Checkliste 16: Inhaltliche Zugangshilfen, S. 101-105

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