Baulicher Zugang


Inklusive Massnahmen im Handlungsfeld Baulicher Zugang

Die Kulturinstitution bietet einen hindernisfreien baulichen Zugang. Dazu überprüft sie mit Fachpersonen mit oder ohne Behinderungen auch, wie gut Zirkulation und Orientierung in den eigenen öffentlich zugänglichen Veranstaltungsorten und –räumlichkeiten möglich sind. Sie setzt situationsgerechte und verhältnismässige Massnahmen um.

Beispiele inklusiver Massnahmen:  

Alle Sparten

Menschen mit Behinderungen sind auf unterschiedliche bauliche Massnahmen angewiesen. Signaletik, Handläufe, Treppenmarkierungen und Lichtverhältnisse gehören ebenso dazu wie Rampen, Lifte und hindernisfreie Toiletten.

  • Die bauliche Zugänglichkeit wird mit einem professionellen Anbieter analysiert. Dies umfasst folgende Punkte:

-         Zugang und Mobilität im Gebäude

-         Zugang und Mobilität in der Umgebung (Anfahrt)

-         Orientierung, Signaletik, Akustik und Beleuchtung

-         Empfang, Kasse, Garderobe

-         Veranstaltungsräume mit Sitzplätzen

-         Veranstaltungsräume mit Stehplätzen

-         Toiletten am Veranstaltungsort

-         Gastronomiebereich am Veranstaltungsort

-         Räumlichkeiten der Künstler und Künstlerinnen

-         Personalräume/Verwaltung

 

  • Bauliche Massnahmen werden langfristig geplant und budgetiert. Dazu werden Fachpersonen für Hindernisfreies Bauen beigezogen.
  • Die Zugänglichkeit und die barrierefreie Infrastruktur werden präzise beschrieben, vorhandene Hindernisse werden deklariert und allenfalls begründet. Diese Informationen sind aufgeführt auf der eigenen Webseite, wenn sinnvoll in Printmedien (zum Beispiel im Programmheft) und auf Plattformen, die von Menschen mit Behinderungen besucht werden (zum Beispiel dreisprachig auf dem Zugangsmonitor von Procap www.zugangsmonitor.ch, im Waadtland www.info-handicap.ch und in Genf www.culture-accessible.ch). Wichtig ist, dass diese Informationen immer auf dem neusten Stand sind und Änderungen den Plattformen gemeldet werden.
  • Kurzfriste Lösungen werden mit Menschen mit Behinderungen erarbeitet und niederschwellig umgesetzt. Ziel bleibt, eine umfassende Zugänglichkeit anzugehen.
  • Temporäre Einschränkungen werden gut erkennbar ausweisen (via Webseite, Kasse, Abschrankungen o.ä.).
  • Das Personal ist über die Zugänglichkeit und die barrierefreie Infrastruktur informiert und weiss, wie zu handeln ist. Dies insbesondere bei Notfällen, bei Fragen und benötigten Hilfeleistungen oder bei technischen Problemen mit Zugangshilfen.
  • Die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden im Evakuationsplan berücksichtigt.   

 

Weitere konkrete Massnahmen finden Sie in folgender Checkliste unseres Wegweisers «Ein hindernisfreier Kulturbesuch»

  • Checkliste 2 :Informationen zur baulichen Zugänglichkeit, S. 34-35

nach oben